Schottergärten

Antrag:Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung zur Erarbeitung einer örtlichen Bauvorschriftzum Verbot von Schotter-/Steingärten auf Grundlage der Hessischen Bauordnung.Begründung:Mit der Anlage von Stein– und Schottergärten werden potentiell mit Pflanzen und Tieren belebteFlächen in karge Steinwüsten verwandelt und wichtige Rückzugsorte für Insekten zerstört. Im Sinnedes Umwelterhalts und Artenschutzes ist dem unbedingt legislativ entgegenzuwirken. Während dieGemeinde inzwischen ihre Bemühungen für Biodiversität und gegen Flächenverbrauch steigert,können auch Grundstücks EignerInnen und MieterInnen ihren Teil leisten und sich im Sinne derNachhaltigkeit und für den Erhalt der Artenvielfalt einsetzen.Nicht außer Acht zu lassen ist auch, welchen Einfluss die Beschotterung potentieller Rasenflächen aufdas Gemeindeklima hat. Während sich Wiesenflächen langsam aufheizen und wenig Temperaturspeichern, verhält es sich mit Steingärten genau anders herum. Die Steine erhitzen sich schneller undstärker, speichern die Wärme über längere Zeiträume und geben diese dann nachts ab. Dieflächendeckende Einschränkung von Stein- und Schottergärten schützt also Tiere und Insekten undhält die Gemeinde kühler.